Die Hausordnung
ü Frühaufsicht: Lehrer machen freiwillig Frühdienst, 7.15-7.45 Uhr, nach 7.30 Uhr wird das Schultor aus organisatorischen Gründen geschlossen.
ü Schultor wird um 15 Uhr geschlossen – Sicherheit
ü Unterrichtsende: 15.30 Uhr – danach Entlassung beim Schultor + Seiteneingängen
ü Freitag: 13:50 Uhr Frühschluss nach Wahl möglich, kein Abholen zwischen 14:00 - 15:30 Uhr!
ü Entlassung aus dem Spätdienst erst ab 15. 45 Uhr möglich - nur im Elternheft schriftlich beauftragte Personen können ein Kind abholen.
ü Eltern verabschieden und begrüßen ihr Kind VOR dem Schultor
ü Kurzfristige Änderungen die Abholung des Kindes betreffend können nur schriftlich entgegengenommen werden. (kein Fax oder E-Mail oder Telefon)
ü Abholung vor 15:30 ist nur bei persönlicher Anwesenheit einer beauftragten Person möglich.
ü Rollerblades, Scooter, ... dürfen im Schulhaus nur getragen werden – keine Haftung!
ü Betreten der Schule nur über Haupttor und Nebentor möglich (nicht über den Parkplatz = Verkehrsfläche)
ü 30er Zone am Eibischweg / Arnikaweg!!
ü Eibischweg bitte nicht befahren! Autos NICHT vor Gartentüren und Hauszufahrten abstellen – Nachbarschaftshilfe!!!
ü Mutwillige Verunreinigung/Zerstörung - ev. Ersatz notwendig, Erziehungsberechtigte sollen die LehrerInnen bei dieser Erziehungsarbeit unterstützen! Keine Haftung der Aufsichtsperson!
ü Wir sind eine „Patschenschule“ Bitte keine Straßenschuhe in den Klassenräumen auch für Eltern am Buchstabentag (Ausnahme Sprechtag)
ü Handy, Spielsachen, usw – nicht aufgedreht erlaubt, es wird keine Haftung übernommen!
ü Gefundene Wertgegenstände werden in der Direktion gesammelt.
ü Elektronische Geräte welche mit dem Handy gekoppelt werden (Smartwatch, …), Geräte mit Aufnahmefunktion, Fotofunktion usw sind nicht erlaubt. (abgedreht in der Schultasche ist OK – keine Haftung!)
ü Fundkleidung: Sammlung in der Fundkiste, Freie Entnahme in der letzten Schulwoche; Übergabe an caritative Organisation zu Beginn der Hauptferien.
ü Bei Benützung von öffentlichen Spielplätzen in direkter Schulumgebung genügt die Aufsicht einer Person
ü Lern- und Freizeitbetrieb bei offener Klassentür, so ist die Aufsichtspflicht für lernende und spielende Kinder in der Klasse und am Gang gegeben.
ü Befindet sich die Gruppe im Schulhof – Aufsichtspflicht ist erfüllt, wenn Kind auf WC, oder zur Schultasche geht um Essen/ Trinken zu holen
ü Werbung und Angebote von schulfremden Personen dürfen NICHT direkt an Kinder verteilt werden. Mit Einverständnis der Direktion kann Werbematerial am Infotisch/ Info wand in der Aula aufgelegt werden
ü Spontane Ausflüge innerhalb der Schulzeit (zB Motorikpark, Reservegarten, Teich, ….) sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich.
ü Schuljause wird für alle Kinder kostenpflichtig – Schulprojekt „gesundheitsfördernde Schule“, trotzdem noch Anmeldeblatt MA 56 notwendig.