mit Umstellung auf die GRATIS-GTVS werden nur noch Pauschalbeträge für Jause und Spätbetreuung eingehoben.
Von Zahlungen für Spätdienst und Jause befreit sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung. Den entsprechenden Nachweis des Bezugs haben die Zahlungsverpflichteten bei der Schulleitung vorzulegen.
Mindestsicherung
Voraussetzung:
· Kein Einkommen oder Einkommen unterhalb der Grenze:
1. Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 917,35 Euro
2. Paare (pro Person): 688,01 Euro
3. Zusätzliche für minderjährige Kinder (pro Kind): 247,68 Euro
· Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
· Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellte Personen
Wie stelle ich einen Antrag?
1. Online Antrag:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/mindestsicherung.html
2. Antrag per Post, Fax, E-Mail oder persönlich in dem Sozialzentrum stellen, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist
Erreichbar: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 (außer an Feiertagen)
E.Mail: servicestelle@ma40.wien.gv.at
Sozialzentrum für den 22. Bezirk:
Sozialzentrum Beatrix-Kempf-Gasse
Adresse: Beatrix – Kempf-Gasse 2, 1220 Wien
Telefon: 01 4000-8040
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11 Uhr)
Donnerstag: von 8 bis 12 Uhr (Annahmeschluss 11 Uhr) und von 15.30 bis 17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen, am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr geöffnet
àDie Sozialämter geben auch gerne Auskunft bei finanziellen Problemen, drohendem Wohnungsverlust und Informationen zu allen Angeboten am Standort.