Bitte wenden Sie sich an:
Magistratsabteilung 6
Buchhaltungsabteilung 4 Gruppe Schulen
Am MOdenapark 1-2, 5.Stock, 1030 Wien
Tel.: 0043 1 4000/95192
Fax: 0043 1 4000/9987460
Email: m06schulen@ma06.wien.gv.at
Im gesamten Pflichtschulzeitraum kann ein Schüler max. 1 Woche auf Ansuchen freigestellt werden. Dieses Ansuchen ist von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig und vor Buchung etwaiger Flüge und Aufenthalte der Schulleitung vorzulegen. Eine Freistellung direkt vor oder nach Ferien ist unzulässig und kann nicht bewilligt werden.
Fehlt ein Kind mehr als drei Tage unentschuldigt im Unterricht, muss es von der Schulleitung vom Schulbesuch abgemeldet werden.
Ein Fehlen ist daher umgehend in der Schule zu melden und bei wieder Kommen schriftlich zu entschuldigen.